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Veröffentlicht am 6. Januar 2025

Küstenboote

Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) ist die Anlaufstelle für die Ausstellung, Verlängerung und Annullierung der Flaggenbestätigung für ein Küstenboot (CE-Entwurfskategorie C). Die Flaggenbestätigung gilt für die Schifffahrt in ausländischen Binnengewässern und in Küstengewässern, soweit es das dortige Recht zulässt.

Das Klein- und Küstenboot RINA BLUE unter Schweizer Flagge.

6. Januar 2025

Ausstellung einer Flaggenbestätigung für ein Küstenboot

Die Ausstellung einer schweizerischen Flaggenbestätigung für ein Küstenboot zeichnet sich durch transparente und effiziente Verwaltungsprozesse aus, die digital, schnell und unkompliziert abgewickelt werden können.

Das unter Schweizer Flagge fahrende Küstenboot ZATTERA.

6. Januar 2025

Verlängerung einer Flaggenbestätigung für ein Küstenboot

Die Verlängerung einer schweizerischen Flaggenbestätigung für ein Küstenboot zeichnet sich durch transparente und effiziente Verwaltungsprozesse aus, die digital, schnell und unkompliziert abgewickelt werden können.

Das Klein- und Küstenboot LE COEUR DE L'ECLUSE unter Schweizer Flagge

6. Januar 2025

Annullierung einer Flaggenbestätigung für ein Küstenboot

Wer sein Küstenboot löschen will, beantragt die Annullierung der Flaggenbestätigung. Dazu ist ein entsprechender Antrag auszufüllen und zusammen mit der gültigen Flaggenbestätigung beim SSA einzureichen.