Küstenboote
Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) ist die Anlaufstelle für die Ausstellung, Verlängerung und Annullierung der Flaggenbestätigung für ein Küstenboot (CE-Entwurfskategorie C). Die Flaggenbestätigung gilt für die Schifffahrt in ausländischen Binnengewässern und in Küstengewässern, soweit es das dortige Recht zulässt.
Ausstellung einer Flaggenbestätigung für ein Küstenboot
Die Ausstellung einer schweizerischen Flaggenbestätigung für ein Küstenboot zeichnet sich durch transparente und effiziente Verwaltungsprozesse aus, die digital, schnell und unkompliziert abgewickelt werden können.
Verlängerung einer Flaggenbestätigung für ein Küstenboot
Die Verlängerung einer schweizerischen Flaggenbestätigung für ein Küstenboot zeichnet sich durch transparente und effiziente Verwaltungsprozesse aus, die digital, schnell und unkompliziert abgewickelt werden können.
Annullierung einer Flaggenbestätigung für ein Küstenboot
Wer sein Küstenboot löschen will, beantragt die Annullierung der Flaggenbestätigung. Dazu ist ein entsprechender Antrag auszufüllen und zusammen mit der gültigen Flaggenbestätigung beim SSA einzureichen.
Kontakt
Elisabethenstrasse 33
Postfach
Schweiz - 4010 Basel