Annullierung einer Flaggenbestätigung für ein Küstenboot
Wer sein Küstenboot löschen will, beantragt die Annullierung der Flaggenbestätigung. Dazu ist ein entsprechender Antrag auszufüllen und zusammen mit der gültigen Flaggenbestätigung beim Schweizerischen Seeschifffahrtsamt (SSA) einzureichen. Abgelaufene Flaggenbestätigungen müssen nicht retourniert werden.
Kontakt
EDA Schweizerisches Seeschifffahrtsamt SSA
Elisabethenstrasse 33
Postfach
Schweiz - 4010 Basel
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