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Veröffentlicht am 6. Januar 2025

Annullierung einer Flaggenbestätigung für ein Küstenboot

Wer sein Küstenboot löschen will, beantragt die Annullierung der Flaggenbestätigung. Dazu ist ein entsprechender Antrag auszufüllen und zusammen mit der gültigen Flaggenbestätigung beim Schweizerischen Seeschifffahrtsamt (SSA) einzureichen. Abgelaufene Flaggenbestätigungen müssen nicht retourniert werden.

Das Klein- und Küstenboot LE COEUR DE L'ECLUSE unter Schweizer Flagge