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MedienmitteilungVeröffentlicht am 16. April 2025

In der Schweiz aktive kriminelle Organisation: Anklage gegen einen im Kanton Aargau wohnhaften Italiener eingereicht

Bern, 16.04.2025 — Die Bundesanwaltschaft hat am 15. April 2025 gegen einen im Kanton Aargau wohnhaften Italiener Anklage wegen Beteiligung an resp. Unterstützung einer kriminellen Organisation beim Bundesstrafgericht eingereicht. Dem 58-Jährigen wird insbesondere vorgeworfen, mindestens zwischen 2001 und 2020 dem ‘Ndrangheta-Clan Anello-Fruci als Ansprechpartner in der Schweiz gedient und sich hierzulande für die Förderung der Interessen der Organisation eingesetzt zu haben. Der Beschuldigte soll zudem eine Reihe von Straftaten begangen haben; darunter Einfuhr, Erwerb und Lagerung von Falschgeld, Hehlerei, Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition sowie Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.